Sonntag, 27. September 2015

Krankentagegeld während Wiedereingliederungsmaßnahme?

Geht ein Versicherter im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme gemäß § 74 SGB V seiner beruflichen Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz in zeitlich beschränktem Umfang nach, so entfällt der Krankentagegeldanspruch auch dann, wenn er während dieser Maßnahme keinen Lohn vom Arbeitgeber, sondern nur Krankengeld erhält (BGH, Urteil vom 11.03.2015, Az.: IV ZR 54/14).

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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