Donnerstag, 3. September 2015

Mehrfamilienhaus – Haustüre darf nachts nicht abgeschlossen werden!

Das Abschließen der Hauseingangstür in einem Mehrfamilienhaus führt zu einer erheblichen Gefährdung der Bewohner und ihrer Besucher. Durch das Abschließen der Hauseingangstür ist ein Verlassen des Gebäudes im Brandfalle oder in einer anderen Notsituation nur möglich, wenn ein Schlüssel mitgeführt wird. Dieses schränkt die Fluchtmöglichkeit erheblich ein, da es auf der Hand liegt, dass gerade in Paniksituationen nicht sichergestellt ist, dass jeder Bewohner und jeder Besucher des Hauses bei der Flucht einen Haustürschlüssel griffbereit mit sich führt, so dass sich eine abgeschlossene Haustür im Brand oder in einem sonstigen Notfall als tödliches Hindernis erweisen kann. Demzufolge wird in der überwiegenden in Rechtsprechung und Literatur  eine Regelung dahingehend, dass die Hauseingangstür verschlossen werden muss, in Mietverträgen als unzulässig angesehen (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12).
Mietrechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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