Donnerstag, 10. September 2015

Vergütung von Arbeitnehmern für Fahrten zwischen Wohnort und Kunden



Die Fahrzeit, die Arbeitnehmer welche keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort haben, für die täglichen Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten von ihrem Arbeitgeber bestimmten Kunden aufwenden, ist Arbeitszeit im Sinne der EG-Richtlinie 2003/88/EG und muss entsprechend von dem Arbeitgeber vergütet werden (EuGH, Urteil vom 10.09.2015, Az.: C-266/14 ).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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