Montag, 7. September 2015

Verkehrsunfall: Ersatz von Umsatzsteuer bei Teilreparatur neben fiktiver Schadensabrechnung

Der Geschädigte kann, wenn er die Unfallschäden an seinem Fahrzeug durch Teil-, Billig- oder Behelfsreparatur nur zum Teil beseitigen lässt, die hierfür aufgewendete Umsatzsteuer ungekürzt neben den durch ein Sachverständigengutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers fordern (LG Bremen, Az.: 7 S 277/11, Urteil vom 24.05.2012). Für den Ersatz der Umsatzsteuer kommt es nur darauf an, ob sie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (welchen ein Kfz-Sachverständiger für notwendig gehalten hat angefallen ist, nicht aber welchen Weg der Geschädigte zur Wiederherstellung beschritten hat.

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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