Freitag, 15. Juli 2011

Berufsunfähigkeitsversicherung – Verschweigen von Vorerkrankungen
Bei Anschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages müssen bestehende Erkrankungen wie z.B. Rückenbeschwerden im Versicherungsantrag als Vorerkrankungen angegeben werden. Werden bestehende Erkrankungen im Versicherungsantrag nicht angegeben, kann die Versicherung den Versicherungsvertrag später wegen arglistiger Täuschung anfechten (OLG Bamberg, Beschluss vom 24.02.2011, Az: 1 U 142/10).
Rechtsanwälte Kotz – Versicherungsrechtsberatung
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