Mittwoch, 27. Juli 2011

EU-Fahrerlaubnis – Wohnsitz in Deutschland bei EU-Führerscheinerwerb
Erwirbt man eine EU-Fahrerlaubnis im EU-Ausland und hat man seinen ersten Wohnsitz zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs in Deutschland, muss eine deutsche Führerscheinbehörde die EU-Fahrerlaubnis nicht anerkennen (VGH München, Urteil vom 06.07.2011, Az: 11 BV 11.1610).
Rechtsanwälte Kotz – Führerscheinberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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