Freitag, 15. Juli 2011

Straßenüberquerung als Fußgänger in dunkler Kleidung bei Rotlicht
Fußgänger die in dunkler Kleidung bei Rotlicht nicht den Fußgängerüberweg benutzen, sondern einfach die Straße überqueren steht kein Schmerzensgeld und kein Schadensersatz zu, wenn sie bei der Überquerung von einem Fahrzeug angefahren werden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.02.2011, Az: 4 U 200/10).
Rechtsanwälte Kotz – Verkehrsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/LZG5o

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen