Freitag, 29. Juli 2011

Wohnungseigentümer kann Ansprüche der WEG geltend machen
Ein Wohnungseigentümer kann in gewillkürter Prozessstandschaft Ansprüche der Wohnungseigentumsgemeinschaft gegenüber Dritten geltend machen, wenn er hierzu bevollmächtigt wurde (LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.06.2011, Az: 2-13 S 33/10)
Rechtsanwälte Kotz – Mietrechtrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/ORd4w

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen