Dienstag, 5. Juli 2011

Verspätete Wohnraummietzahlung – fristlose Kündigung?
Zahlt ein Wohnraummieter trotz wiederholter Abmahnung durch den Vermieter weiterhin verspätet die Miete, so stellt dies eine so gravierende Pflichtverletzung des Mieters dar, dass der Vermieter das Mietverhältnis nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB fristlos kündigen kann (BGH, Urteil vom 01.06.2011, Az: VIII ZR 91/10).
Rechtsanwälte Kotz – Mietrechtsberatung
Siegener Strasse 104
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