Dienstag, 12. Juli 2011

Mobilanschlusssperrung durch Provider wegen Zahlungsrückstands
Ein Mobilfunkprovider darf einen Mobilfunkanschluss nicht wegen geringen Zahlungsrückständen (ca. 15,50 Euro) oder bei der Überschreitung ihres Kreditlimits sofort sperren (BGH, Urteil vom 09.06.2011, Az: III ZR 157/10).
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