Eigenbedarfskündigung – Inhalt des Kündigungsschreibens
In einem Eigenbedarfskündigungsschreiben eines Vermieters muss lediglich die Person genannt werden für die die Wohnung benötigt wird sowie das Wohnungserlangungsinteresse dieser Person (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az: VIII ZR 317/10).
Rechtsanwälte Kotz Mietrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/4NrgJ
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen