Betriebskostenabrechnung – Korrektur durch Vermieter nach Abrechnungsfristablauf?
Grundsätzlich kann der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigieren (BGH, Urteil vom 30.03.2011, Az.: VIII ZR 133/10).
Rechtsanwälte Kotz – Mietrechtsberatung
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