Samstag, 30. Juli 2011

Strafanzeige des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber
Es ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber erstattete Strafanzeige einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen kann. Auch die bloße Drohung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, eine Strafanzeige zu erstatten, einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen. Es müssen bei dem Ausspruch einer Kündigung jedoch immer die wechselseitigen Interessen gegeneinander abgewogen werden (LAG Sachsen, Urteil vom 21.01.2011, Az: 3 Sa 181/10).
Rechtsanwälte Kotz – Arbeitsrechtsberatung
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