Mittwoch, 15. Juni 2016

Kostenpauschale von 40 Euro vom Arbeitgeber für verspätete Lohnzahlung?

Zahlt ein Arbeitgeber den Lohn eines Arbeitnehmers nicht pünktlich, so kann dieser ab Juli 2016 gegenüber dem Arbeitgeber neben Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bis 30.06.2016 = 4,17 %) auch eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Absatz 5 BGB geltend machen.

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz...
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