Montag, 27. Juni 2016

unbefugtes Parken auf Kundenparkplatz – Abschleppen erlaubt?

Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück (z.B. Kundenparkplatz, Supermarktparkplatz) abgestellt wurde, im Auftrag des Grundstücksbesitzers abgeschleppt, so ist dieser dazu verpflichtet die hierfür erforderlichen Abschleppkosten zu tragen (BGH, Urteil vom 11.03.2016, Az.: V ZR 102/15). Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück begründet eine verbotene Eigenmacht, für die nicht nur der Fahrer, sondern ebenfalls der Halter des Fahrzeugs verantwortlich ist. Dies gilt auch dann, wenn das Parken an bestimmte Bedingungen - wie im Fall Festlegung einer Höchstparkdauer von 90 Minuten - geknüpft ist und diese durch den Fahrzeugführer nicht eingehalten werden.

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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