Donnerstag, 9. Juni 2016

Schmerzensgeld für Ohrfeige durch Vorgesetzten oder Arbeitgeber?

Versetzt ein vorgesetzter Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung über Arbeitspflichten einem Arbeitnehmer eine Ohrfeige, hat er an den Arbeitnehmer ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen. Führt die Ohrfeige zu keinerlei weiteren Verletzungsfolgen beim Arbeitnehmer, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 800,00 Euro als Mindestbetrag angemessen; muss sich der Geschlagene hingegen in ärztliche Behandlung begeben, ist ein mehrfach höheres Schmerzensgeld angemessen (LAG Köln, Az.: 5 Sa 827/08, Urteil vom 27.10.2008).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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