Alkoholverkauf an Tankstellen darf nachts begrenzt werden
Gemeinden können im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes bestimmen, dass Tankstellen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten Alkohol nur an Reisende in begrenzten Mengen zu verkaufen dürfen (BVerwG, Urteil vom 23.02.2011, Az: 8 C 50.09, 8 C 51.09).
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