Samstag, 12. Februar 2011

Verkehrsunfall – Ersatz der angefallenen Fahrzeugreparaturkosten vom Schädiger
Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Fahrzeugreparaturkosten verlangen, wenn es ihm gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur seines Fahrzeugs durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt (BGH, Urteil vom: 14.12.2010, Az: VI ZR 231/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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