Handysperre durch Telefonunternehmen erst ab 75 Euro
Erst wenn Rechnungen in Höhe von 75,00 Euro offen stehen, darf ein Telefon-/Mobilfunkunternehmen einen Mobilfunkanschluss sperren (BGH, Urteil vom 17.02.2011, Az: III ZR 35/10). Dies gilt nach § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG auch im Festnetzbereich. Nach Auffassung des BGH ist § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG analog im Mobilfunkbereich anwendbar.
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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