Samstag, 12. Februar 2011

Mietminderung im Gewerberaummietvertrag – periodischer Mangel

Wirkt sich in einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt (BGH, Urteil vom 15.12.2010, Az.: XII ZR 132/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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