Montag, 28. Februar 2011

Sargbeschädigung während Trauerfeier – Haftung?
Wird ein Sarg durch Mitarbeiter des Friedhofs falsch in ein ausgehobenes Grab gelassen und der Sarg hierdurch beschädigt, können den Erben Schadensersatzansprüche zustehen (LG Osnabrück, Vergleich vom 28.02.2011, Az: 5 O 2317/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen Kreuztal
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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