Vorruhestand – Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei tariflichen Vorruhestandsreglungen
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet Ungleichbehandlungen zwischen Männern und Frauen bei tariflichen Vorruhestandsregelungen (vorzeitige Altersrente) auszugleichen, da Frauen in der Regel früher Altersrente erhalten als Männer (BAG, Beschluss vom 15.02.2011, Az: 9 AZR 584/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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