Montag, 14. Februar 2011

Lockvogelangebote – Mindestvorrätigkeit der Waren im Ladenlokal

Lockvogelangebote bzgl. technischer Geräte müssen am Verkaufstag mindestens bis 14.00 Uhr im Ladenlokal vorrätig sein. Lebensmittellockvogelangebote müssen den ganzen ersten Angebotstag vorrätig sein (BGH, Urteil vom 10.02.2011, Az: I ZR 183/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
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