Donnerstag, 17. Februar 2011

Fahrzeugverkauf durch „Polizist“ mit Rechtschreibschwäche

Kauft man ein Fahrzeug von einem angeblichen Polizisten und zeigen sich bei diesem beim Ausfüllen des Fahrzeugkaufvertrages erhebliche Rechtschreibeschwächen, so muss man als Fahrzeugkäufer misstrauisch werden. Ein gutgläubiger Erwerb des Fahrzeugs durch den Fahrzeugkäufer ist in diesen Fällen ausgeschlossen (OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010, Az: 5 U 883/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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