Montag, 28. Februar 2011

Waschmaschinen dürfen mit Regenwasser betrieben werden
Der Betrieb einer Waschmaschine mit Regenwasser verstößt weder gegen Rechtsvorschriften (z.B. Trinkwasserverordnungen, noch gegen gesundheitliche Gründe und kann somit nicht verboten werden (BVerwG, Urteil vom 24.01.2011, Az.: 8 C 44.09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen Kreuztal
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen