Versorgungssperre eines Mieteigentümers bei WEG
Die WEG kann eine Versorgungssperre bzgl. des Sondereigentums eines Miteigentümers nur nach vorheriger Anmahnung und bei einem gravierenden Wohngeld/Hausgeld Rückstand (über 6 Monate) aussprechen (Landgericht München I, Urteil vom 08.11.2010, Az: 1 S 10608/10).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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