Donnerstag, 7. April 2011

Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring – Haftung bei Unfällen

Verursacht man bei einem Fahrsicherheitstraining auf einer Rennstrecke einen Unfall, so haftet man dem Geschädigten auf Schadensersatz. Dies gilt nach Ansicht des OLG Koblenz selbst dann, wenn man auf eigene Gefahr an dem Training teilnimmt (OLG Koblenz, Urteil vom 14.03.2011, Az: 12 U 1529/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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