Montag, 11. April 2011

Reisevertragskündigung – erst nach angemessener Mängelbeseitigungsfrist

Ein Reisender kann einen Reisevertrag erst dann kündigen, wenn er dem Reiseunternehmer eine angemessene Frist zur Reisemängelbeseitigung gesetzt hat (AG München, Urteil vom 25.05.2010, Az: 191 C 30533/09). Einer Fristsetzung zur Mangelbeseitigung bedarf es nur dann nicht, wenn dies dem Reisendenden unzumutbar ist.
Rechtsanwälte Kotz Siegen Rechtsberatung
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