Reisevertragskündigung – erst nach angemessener Mängelbeseitigungsfrist
Ein Reisender kann einen Reisevertrag erst dann kündigen, wenn er dem Reiseunternehmer eine angemessene Frist zur Reisemängelbeseitigung gesetzt hat (AG München, Urteil vom 25.05.2010, Az: 191 C 30533/09). Einer Fristsetzung zur Mangelbeseitigung bedarf es nur dann nicht, wenn dies dem Reisendenden unzumutbar ist.
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