Rechtsmitteleinlegung per unsignierter Email ist unzulässig!
Die Rechtsmitteleinlegung per unsignierter Email wahrt die Rechtsmittelfrist nicht, da eine unsignierte Email nicht den Formerfordernissen genügt (Landessozialgericht München, Urteil vom 29.03.2011, Az: L 8 AS 75/1).
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