Donnerstag, 14. April 2011

Rechtsmitteleinlegung per unsignierter Email ist unzulässig!
Die Rechtsmitteleinlegung per unsignierter Email wahrt die Rechtsmittelfrist nicht, da eine unsignierte Email nicht den Formerfordernissen genügt (Landessozialgericht München, Urteil vom 29.03.2011, Az: L 8 AS 75/1).

Rechtsanwälte Kotz Siegen – Rechtsberatung
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57223 Kreuztal
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