Urlaubsstaffelungen nach Lebensalter verstoßen gegen das AGG
Urlaubsstaffelungen in Tarifverträgen die nach dem Lebensalter vorgenommen werden verstoßen gegen das Altersdiskriminierungsgesetz und lösen Schadensersatzansprüche der diskriminierten Arbeitnehmer aus. Der diskriminierte Arbeitnehmer kann den vorgesehenen Urlaubshöchstsatz fordern (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011, Az: 8 Sa 1274/10).
Rechtsanwälte Kotz – Arbeitsrechtsberatung
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