Urlaubshotelzimmer welches nach Tabakrauch riecht ist mangelhaft
Ein Hotelzimmer welches für einen Entspannungsurlaub gebucht wurde und nach Tabakrauch riecht ist auch dann mangelhaft, wenn die Parteien keine gesonderte Vereinbarung über ein Raucher- oder ein Nichtraucherzimmer getroffen haben. Zigarettengeruch wird seit der neueren Rechtsprechung auch als Mietmangel anerkannt (AG Meldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az: 81 C 15/11).
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