Dienstag, 5. April 2011

Getrennte Steuerveranlagung um Ex-Gatten zu schädigen ist unzulässig

Wird eine getrennte Steuerveranlagung nur aus dem Grund gestellt, um den Ex-Ehegatten finanziell zu schädigen, da sie einem persönlich keinen Vorteil bringt, ist der Antrag unzulässig, da ihm das Rechtschutzbedürfnis fehlt (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2011, Az: 6 V 1158/11).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.rakotz.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen