Getrennte Steuerveranlagung um Ex-Gatten zu schädigen ist unzulässig
Wird eine getrennte Steuerveranlagung nur aus dem Grund gestellt, um den Ex-Ehegatten finanziell zu schädigen, da sie einem persönlich keinen Vorteil bringt, ist der Antrag unzulässig, da ihm das Rechtschutzbedürfnis fehlt (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2011, Az: 6 V 1158/11).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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