Freitag, 1. April 2011

Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des Ehegatten - Haftung

Ein Internetanschlussinhaber haftet nach der Ansicht des OLG Köln nicht dafür, wenn der Ehegatte über seinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begeht. Es bestehen insoweit keine gegenseitigen Kontroll- und Überwachungspflichten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2011, Az: 6 W 42/11).
Rechtsanwälte Kotz Siegen
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