Wann ist die Fahrbahn jedoch Nass? Von „Nässe“ im Sinne des
Zusatzschildes ist auszugehen, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm
überzogen ist. Da nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine bloße Feuchtigkeit
noch nicht darunter fällt, kann die Fahrbahn nur dann als nass bezeichnet
werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne,
Wasserschicht gebildet hat (BGH, Beschluss vom 20.12.1977, Az: 4 StR 560/77).
Die Fahrbahn muß insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein. Nicht
ausreichend ist es, wenn die Fahrbahn nur feucht ist oder nur in Spurrillen
Wasser steht (OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2000, Az.: 2 Ss OWi 1057/2000).
Bußgeld Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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