Wer beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem nach
links in ein Grundstück abbiegenden Pkw zusammenstößt, trägt in der Regel 75%
seines Schadens selbst (OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2013, Az.: 9 U 191/12). Derjenige
Fahrzeugführer, der beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem durch eine
Kolonnenlücke nach links abbiegenden Pkw zusammenstößt, trägt in der Regel 1/3
seines Schadens selbst (OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2013, Az.: 9 U 12/13).
Verkehrsunfall Siegen – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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