Dienstag, 15. Oktober 2013

Verkehrsunfall mit Oldtimer – Anspruch auf Neulackierung und merkantile Wertminderung

Kann bei einem verunfallten Fahrzeug nur durch eine vollständige Neulackierung des Fahrzeugs die Wiederherstellung der vorher bestehenden Farbgleichheit garantiert werden, sind die entsprechenden Lackierungskosten als erforderliche Unfallreparaturkosten anzusehen. Eine merkantile Wertminderung ist bei auch bei Oldtimern, insbesondere bei einer Beschädigung oder Zerstörung der historischen Substanz, möglich. So ist von dem Bestehen einer merkantilen Wertminderung auszugehen, wenn das Fahrzeug vor dem Unfall kein Unfallfahrzeug gewesen ist. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug durch den Unfall nur eine geringfügige Beschädigung erlitten hat, die nach dem Unfall fachgerecht und aufwendig repariert wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2010, Az.: 1 U 107/08).



Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen