Sonntag, 15. Dezember 2013

Wiederholte Handyverstöße im Straßenverkehr – Anordnung Fahrverbot

Benutzt ein Fahrzeugführer wiederholt verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefons im öffentlichen Straßenverkehr kann aufgrund seiner beharrlichen Pflichtverletzungen ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet werden. Im vorliegenden Fall beging der Betroffene 3 vorsätzliche Verstöße innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten. Nach Ansicht des OLG Hamm spricht der enge zeitliche Abstand der Verstöße  für das Vorliegen einer beharrlichen Pflichtverletzung des Betroffenen aufgrund mangelnder Rechtstreue. Diese beharrlichen Pflichtverletzungen können als Denkzettel beim 4 Verstoß nach weiteren 11 Monaten zum Ausspruch eines Fahrverbots führen. Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene zudem mehrfach die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 3 RBs 256/13, Beschluss vom 24.10.2013).



Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

 Siegener Straße 104

 57223 Kreuztal


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