Donnerstag, 26. Dezember 2013

Verkehrsunfall bei Parken im absoluten Halteverbot – Mithaftung des Parkenden

Parkt man sein Fahrzeug im absoluten Halteverbot und kommt es aufgrund der eingeschränkten Fahrbahnbreite zu einer Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit dem parkenden Fahrzeug, so trägt der verbotswidrig parkende Fahrzeugführer ein Mitverschulden in Höhe der Betriebsgefahr an dem Unfall (20-30 %). Das im Parkverbot abgestellte Fahrzeug begründet in der Regel eine gefährliche Verkehrssituation, welche bei der Haftungsabwägung nicht unberücksichtigt bleiben kann (AG Bremen, Az: 25 C 357/13, Urteil vom 06.12.2013).



Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal


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