Mittwoch, 1. Januar 2014

Bußgeldkatalog und Punktereform ab dem 01.05.2014 – Vorsicht!

Wann gibt es Punkte? Das neue Punktesystem (ab 01.05.2014) sieht eine Eintragung nur noch für Ordnungswidrigkeiten vor, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 € geahndet werden. Darüber hinaus werden nur noch solche Verstöße im Verkehrszentralregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Straftaten werden eingetragen, wenn sie in der Fahrerlaubnisverordnung aufgelistet sind oder wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Immer eingetragen werden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, die Trunkenheit im Verkehr und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

PUNKTE JE TAT
Ordnungswidrigkeit
1 Punkt
Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot
 
2 Punkte
Straftat
2 Punkte
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis
3 Punkte


Wie viele Punkte gibt es für einen Verstoß? Verstöße werden je nach Schweregrad mit  1-3 Punkten geahndet. Einzelheiten können Sie der Übersicht entnehmen. Das Punktesystem unterscheidet zwischen drei Phasen. Wer 1-3 Punkte hat, befindet sich in der Vormerkungsphase. Bei 4-5 Punkten erfolgen eine gebührenpflichtige Ermahnung und eine Aufforderung zur Änderung des Fahrverhaltens. (Ermahnungsphase) Ferner wird die Teilnahme an einem Seminar zum Punktabbau angeboten. Hat der Betroffene 6 oder 7 Punkte erreicht, wird er gebührenpflichtig verwarnt. (Verwarnungsphase) Nun ist ein Punkteabbau durch ein Seminar nicht mehr möglich. Ein Pflichtseminar ohne die Möglichkeit des Punktabbaus ist nicht vorgesehen. Mit 8 Punkten ist „der Lappen weg“.

Was passiert mit den alten Punkten? Die alten Punkte werden nicht getilgt, sondern umgerechnet. Dafür werden zunächst jene Punkte gelöscht, die nach dem neuen System nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Die verbleibenden Punkte werden dann - wie aus der Tabelle ersichtlich - umgerechnet.

UMRECHNUNG DER PUNKTE
altes Punktekonto
neues Punktekonto
1-3
1
4-5
2
6-7
3
8-10
4
11-13
5
14-15
6
16-17
7
18 oder mehr
8


Ist es möglich Punkte abzubauen? Das neue Recht sieht bei einem Punktestand von fünf Punkten oder weniger die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar vor. Die Absolvierung eines solchen Seminars wird mit dem Abbau eines Punktes belohnt. Ein weitergehender Punktabbau ist nicht mehr möglich. Die Teilnahme am Seminar zum Punktabbau ist innerhalb von fünf Jahren nur einmal möglich.

Für Verkehrsteilnehmer, die nach altem Recht unter acht Punkte angesammelt haben kann es empfehlenswert sein vor Mai 2014 (Inkrafttreten der neuen Regelungen) ein Aufbauseminar zu absolvieren. Dieses wird mit einem Abzug von bis zu vier Punkten honoriert. Auf diese Weise ist ein deutlich weitergehender Punktabbau als nach neuem Recht vorgesehen möglich. Der Verkehrsteilnehmer kann so beispielsweise sein Punktekonto von 7 Punkten nach altem Recht auf 1 Punkt nach neuem Recht reduzieren!

Punkte entstehen nach neuem Recht am Tattag. Damit ist es nicht mehr möglich durch Einlegung von Rechtsmitteln und der zwischenzeitlichen Teilnahme an einem Seminar den Punktestand zu verringern.

Wann werden Punkte aus dem Register gelöscht? Jeder Verstoß wird einzeln getilgt. Je nach Punktzahl des einzelnen Verstoßes bestehen unterschiedlich lange Tilgungsfristen: 1 Punkt: 2,5 Jahre; 2 Punkte: 5 Jahre; 3 Punkte: 10 Jahre

ERHÖHTE BUßGELDER
 
Verstoß
altes Recht
neues Recht
Handy
40 €
60 €
Winterreifenpflicht
40 €
60 €
Schulbus
40 €
60 €
Schulbus mit Gefährdung
50 €
70 €
Kind nicht gesichert
40 €
60 €
Kind nicht gesichert mit Gefährdung
50 €
70 €
Zeichen / Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt
 
50 €
 
70 €
einfacher Vorfahrtsverstoß
50 €
70 €
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich
 
40 €
 
60 €
Fahren ohne Zulassung
50 €
70 €
Keine / falsche Ladungssicherung
50 €
60 €
TÜV mehr als 8 Monate überzogen
40 €
60 €
Fahren ohne Begleitung als 17jähriger
50 €
70 €
Einfahrt in Umweltzone ohne Plakette
40 €
80 €
fehlendes Kennzeichen
40 €
60 €
abgedecktes Kennzeichen
50 €
65 €
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
50 €
100 €
Sonn-/Feiertagsverbot für LKW
380 €
570 €


Alle aufgelisteten Verstöße mit Ausnahme der fünf letztgenannten werden mit einem Punkt sanktioniert.
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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