Wurde mit einem
Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener
Ortschaft um 28 km/h überschritten und kann der Fahrer des Firmenfahrzeugs aufgrund
der fehlenden Mitwirkung des Geschäftsführers/Inhabers der Firma nicht
ermittelt werden, so kann der Firma von der zuständigen Bußgeldbehörde eine
Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 18 Monaten auferlegt werden. Zur
Begründung wird vom Verwaltungsgericht Neustadt insoweit ausgeführt, dass ein
Geschäftsführer oder Firmeninhaber der die Sicherheit und Ordnung des
Straßenverkehrs dadurch gefährdet, dass er entgegen seiner Mitwirkungspflicht
nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer
Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt das Firmenfahrzeug
gefahren hat, durch die zuständige Bußgeldbehörde durch das Führen eines
Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung
angehalten werden kann (Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 21.01.2014,
Az.: 3 L 4/14.NW).
Bußgeld
Siegen/Kreuztal/Olpe
Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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