Erleidet ein Fahrzeugführer auf einer Autobahn in
Deutschland einen Fahrzeugschaden, aufgrund der Tatsache, dass der Fahrbahnbelag
beschädigt ist oder die Fahrbahn innerhalb einer Baustelle beschädigt ist, so
haftet das jeweilige Bundesland aufgrund einer
Verkehrssicherungspflichtverletzung für den entstandenen Schaden (OLG Hamm, Urteil
vom 15.11.2013, Az: 11 U 52/12).
Verkehrsrecht Siegen / Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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