Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Montag, 18. August 2014
DashCam/CarCam kann im Zivilprozess nicht als Beweismittel genutzt werden
Nach Auffassung des Amtsgerichts München können die
Aufzeichnungen einer sog. „Dash-Cam“ bzw. „Car-Cam“ (Fahrzeugkamera welche an
der Fahrzeugfrontscheibe installiert ist und die Fahrt aufzeichnet) in einem Zivilprozess nicht als Beweismittel
verwertet werden. Die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs
durch eine im PKW installierte Autokamera verstößt nach Auffassung des AG
München gegen § 6b Abs. 1 Nr.3 Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen § 22 S.1.
Kunsturhebergesetz und verletzt die aufgezeichneten Autofahrer in ihrem Recht
auf Informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
nach Art. 2 Abs. 1, 1 Abs.1 Grundgesetz (AG München, Hinweisbeschluss vom 13.08.2014,
Az.: 345 C 5551/14).
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