Sonntag, 10. August 2014

Rentenüberzahlung – Rückforderung durch Rentenversicherung immer berechtigt?

Nur wenn grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt, ist die Rentenversicherung berechtigt, eine zu Unrecht gezahlte Rente zurückzufordern. Sie muss dann innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Tatsachen, die zur Rechtwidrigkeit geführt haben, tätig werden. Wird dies nicht beachtet, darf ein Rentner die zu viel gezahlte Rente behalten (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 30.07.2014, Az.: S 4 R 451/12).

Rechtsberatung – Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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