Samstag, 23. August 2014

Fahrerwechsel: Erkundigungspflicht nach Geschwindigkeitsbeschränkung

Einen bloßen Bei- und Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug trifft während der Fahrt grundsätzlich keine Pflicht, hinsichtlich der bestehenden Straßenbeschilderung Aufmerksamkeit walten zu lassen. Eine Erkundigungspflicht nach einem Fahrerwechsel des Mit- oder Beifahrers mit dem vorherigen Fahrer hinsichtlich etwaiger geltender durch Beschilderung gesetzter Geschwindigkeitsbeschränkungen trifft ihn im Regelfall ebenfalls nicht. Begeht der vorherige Mit-/Beifahrer nach einem Fahrerwechsel eine Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund einer Geschwindigkeitsbeschränkung die der vorherige Fahrer lediglich zur Kenntnis genommen hat, so kann dem Mit-/Beifahrer diese nicht vorgeworfen werden (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 89/14, Beschluss vom 18.06.2014).
 
 

Geschwindigkeitsüberschreitung Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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