Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Sonntag, 19. Oktober 2014
Alkoholfahrt – Kürzung der Leistungen in der Vollkaskoversicherung bei Verkehrsunfall
Bei der Kürzung der Versicherungsleistung gemäß § 81 Abs. 2
VVG sind sämtliche Umstände des Einzelfalls abzuwägen. Dies gilt grundsätzlich
auch bei alkoholbedingter Fahruntauglichkeit. In der Praxis spielt dabei
allerdings die jeweilige Blutalkoholkonzentration eine erhebliche Rolle, da bei
einem höheren BAK-Wert in der Regel von einem entsprechend höheren Verschulden
auszugehen ist. In der gerichtlichen Praxis wird bei einem BAK-Wert oberhalb
der Grenze der absoluten Fahruntauglichkeit von 1,1 Promille im Rahmen von § 81
Abs. 2 VVG vielfach eine Kürzung der Leistung auf Null vorgenommen, während
BAK-Werte unterhalb von 1,1 Promille zumeist nicht zu einem gänzlichen
Entfallen der Leistung führen. Im Fall hatte der Fahrzeugführer eine
Blutalkoholkonzentration von 1,09 Promille zum Unfallzeitpunkt. Das Gericht
nahm eine Kürzung der Kaskoleistungen in Höhe von 25 % aufgrund der Blutalkoholkonzentration
des Fahrzeugführers vor (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014, Az:
9 U 135/13).
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