Donnerstag, 23. Oktober 2014

Weiterverbreitung von privaten SEX-Fotos per WhatsApp - Schmerzensgeldanspruch

Es stellt eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn Intimfotos von Personen (Sexting) unerlaubt per WhatsApp weiterverbreitet werden. Betroffene haben gegen den Fotoverbreiter einen Schmerzensgeldanspruch (im Fall 1.000 Euro). Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach dem Verbreitungsrad der Fotos sowie den Umständen, wie es zur Verbreitung gekommen ist (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.05.2014, Az.: 2-03 O 189/13).
 
 

Internetrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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