Mittwoch, 31. August 2011

Arbeitszeugniserteilung trotz Geschäftsaufgabe und fehlendem Briefpapier?

Ein Arbeitgeber muss seinem ehemaligen Arbeitnehmer trotz Geschäftsaufgabe und fehlendem Briefpapier ein Arbeitszeugnis erstellen. Notfalls muss er neues Briefpapier gestalten (LAG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 03.08.2011, Az: 9 Ta 128/11).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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