Mitschülerbeleidigungen im Internet rechtfertigen keinen Schulausschluss
Ist ein Schüler der durch einen Mitschüler im Internet beleidigt wird, nicht für Dritte identifizierbar, so ist ein Unterrichtsausschluss wegen der beleidigenden Äußerungen nicht gerechtfertigt (VGH Mannheim, Beschluss vom 12.05.2011, Az: 9 S 1056/11).
Rechtsanwälte Kotz – Schulrecht
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