Mietminderung bei Briefkästen im Hausflur?
Befindet sich der Briefkasten einer Wohnung im Hausflur und ist dieser von Außen ohne Haustürschlüssel nicht erreichbar, stellt dies keinen Mietmangel dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt (LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28.5.2010, Az: 6a S 126/09). Es besteht keine Pflicht des Vermieters dazu, von außen erreichbare Briefkästen anzubringen.
Rechtsanwälte Kotz - Mietrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/279e0
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen