Wegeunfall bei Verlassen des normalen Arbeitsweges
Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Weg von und zu der Arbeitsstelle einen Unfall, so ist dieser nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn der Arbeitnehmer zum Unfallzeitpunkt den öffentlichen Straßenraum verlassen hat (SG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2010, Az: S 13 U 8068/09).
Rechtsanwälte Kotz – Arbeitsrechtsberatung
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